VERPACKUNGSGESETZ

Verpackungsgesetz

Weitere Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG) aus Sicht des Bundesverbandes Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e.V.

Nachdem das deutsche Verpackungsgesetz seit der letzten Anpassung 2018 sich weitestgehend eingespielt hat, kommt nun aus Brüssel die nächste große Herausforderung.


Am 30. November hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) mit dem Ziel veröffentlicht, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und den Green Deal zu leisten. Die Verordnung soll eine wichtige Rolle bei der Förderung der grünen Transformation in Europa spielen. Erreicht werden soll dies durch die Durchsetzung von Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung sowie von Transparenz und Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten. Die EU-Vorschriften für Verpackungen gelten für alle Arten von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Das heißt, alle Materialien und Verpackungen aus Industrie, Handel, Haushalt und anderen Bereichen. Der Verordnungsentwurf nimmt alle Materialarten in den Blick, von Pappe über Holz, Glas, insbesondere aber Kunststoffe.


Diese Vorschriften regeln, welche Arten von Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen, sowie die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen und Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen. Alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen grundlegende Anforderungen in Bezug auf ihre Herstellung, Zusammensetzung und Wiederverwendbarkeit bzw. Verwertbarkeit erfüllen. Dazu werden in Stufen bis 2040 Wiederverwendungs- und Recyclingquoten, Vorgaben zur Materialzusammensetzung, Berichtspflichten, Verpackungs(volumen)reduzierung und weitere Kriterien festgelegt. Bis 2030 sollen alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können. Zudem sollen der EU Kommission weitreichende Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte zur weiteren Konkretisierung eingeräumt werden.

Hier ist der HPE in Brüssel und Berlin politisch besonders aktiv. Das Vorhaben wird nicht nur die Branche direkt, sondern mittelbar auch alle Kundenbrachen betreffen.

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